Der Verein WIR GEMEINSAM Regionalwirtschaft ist Vertragspartner der teilnehmenden Betriebe bei WIR GEMEINSAM. Ausführliche Informationen findet man in den
Vereinsstatuten | |
Teilnahmebedingungen, die die wechselseitige Zusammenarbeit festlegen | |
In der Nachbarschaftshilfe gelten folgende Regeln:
Jede Stunde ist gleich viel wert (1 h pro Stunde Hilfe). | |
Beim Einsatz von Materialien ist maximal der Materialwert abzurechnen. | |
Kilometergeld max. 0,45 €/km oder 1 h pro 22 km. | |
Es liegt kein gültiger Gewerbeschein für die Tätigkeit vor. | |
Es werden max. 20 Stunden pro Monat geleistet (Geringfügigkeitsgrenze). | |
Ist eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, so werden die Rahmenbedingungen für die Nachbarschaftshilfe verletzt: Der Tausch ist nur im Rahmen der Regionalwirtschaft zulässig, und es ist ein ein zusätzliches Konto dafür anzumelden. Der Mitgliedsbeitrag in der Nachbarschaftshilfe wird dann halbiert.
Diese Abgrenzung stellt sicher:
Keine gewerblichen Angebote oder Schwarzarbeit in der Nachbarschaftshilfe! | |
In der Nachbarschaftshilfe ist nach wie vor jede Stunde gleich viel wert. In der Regionalwirtschaft können die Kosten einer Arbeitsstunden nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt werden. | |
Inserate unterscheiden sich, es wird sofort ersichtlich sein, was ein soziales und was ein gewerbliches Inserat ist. | |
Die Trennung betrifft die Inserate, die Professionalität sowie den Preis der Leistung. Zeitscheine und Zeitkonten sind zu 100% kompatibel: Man kann mit den Scheinen und Cyclos Zeitkonten der Nachbarschaftshilfe auch im Rahmen der Regionalwirtschaft bezahlen und umgekehrt.
MITGLIED WERDEN
WIR Gemeinsam | |